Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten.
Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.