Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, bis zu vier Stellvertretern und dem Schatzmeister. Bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins müssen jeweils zwei Unterschriften geleistet werden, von denen eine die des Vorsitzenden oder des zweiten Vorsitzenden ist.