| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem dritten stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schriftführer) und dem vierten stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schatzmeister).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei der stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam. |