| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und bis zu vier Beisitzern.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils allein nach außen, im Übrigen jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. |