Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu drei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Präsident und der Schatzmeister vertreten jeweils allein.