Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, die /der zweite Vorsitzende und die/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Für Rechtshandlungen, die den Verein mit mehr als 1.000 EURO verpflichten würden, ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.