VR 26563 AG Berlin (Charlottenburg) · aktuell
Strukturierte Informationen
Berliner Hilfe für Bedürftige e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
F1103R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 26563 B
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
2007-05-16
Abrufuhrzeit
10:20:39
Abrufdatum
2023-09-05
Letzte Eintragung
2007-05-24
Anzahl Eintragungen
1
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2007-05-16
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2007-05-24
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2007-05-16
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden. Der erste Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von einzelnen Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über 5.000 EUR hinaus, insbesondere auch für die Aufnahme von Darlehen oder die Übernahme von Bürgschaften über 5.000 EUR die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.
Über Grundstücke darf nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung verfügt werden. Insoweit wird die Wirkung der Vertretungsvollmacht des Vorstandes gegenüber Dritten beschränkt. (BGB § 26 Abs. 2 S. 2)
Status Rechtstraeger › Code
001