Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Die stellvertretenden Vorsitzenden können den Verein gemeinsam vertreten.
Der Vorsitzende führt die Bezeichnung Präsident. Die beiden Stellvertreter führen die Bezeichnung Vizepräsident.