| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. |