| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein jeweils von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. |