Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB und besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Der geschäftsführende Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.