Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Schatzmeister jeweils allein. Der Schriftführer vertritt gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem Schatzmeister.