| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt. |