Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Vorstand für Marketing und Vermarktung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder zum Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 25.000,- Euro, soweit nicht im Haushaltsplan enthalten, und bei Ausgaben von mehr als 25.000,- Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.