Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Sportwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen von beiden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.