Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu sechs weiteren Mitgliedern. Das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesisische Oberlausitz ist berechtigt ein weiteres Mitglied in den Vorstand zu entsenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.