| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. |