Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens einer Person.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Aufgabenkreis: Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle einschließlich Prozessvertretung in Rechtstsreitigkeiten, Abgabe von Erklärungen gegenüber Zuwendungsgebern sowie Vornahme arbeitsrechtlicher Maßnahmen einschließlich außerordentlicher und ordentlicher Kündigungen.