Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und zwei Beisitzern.
Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.