Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Anstellung von besoldeten Mitarbeitern und der Erwerb von Grundbesitz bedürfen der Bestätigung durch die Mitgliederversamlung.