Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte, die das Vermögen des Vereins im Einzelfall mit mehr als 10.000,- EURO belasten, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.