| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |