Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter der/die Vorsitzende. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich, der/die Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.