Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zu einem Rechtsgeschäft, welches den Verein im Einzelfall über mehr als 500,00 Euro verpflichtet, ist die Zustimmung der einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder erforderlich.