Der Vorstand besteht aus drei bis sieben Personen: dem ersten Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister sowie ggf. weiteren Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den ersten Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter.