Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den beiden stellvertretenden Vorsitzenden, dem Leiter des zentralen Ausbildungsausschusses, dem stellvertretenden Leiter des zentralen Ausbildungsausschusses, dem Schatzmeister und dem wissenschaftlichen Sekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder den Leiter des zentralen Ausbildungsausschusses jeweils unter Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitgliedes.