Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus dem Vorsitzenden und mindestens einem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Besteht der Vorstand nur noch aus einem Vorstandsmitglied, ist dieses allein vertretungsberechtigt.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.