Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass es zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000 Euro im Einzelfall der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.