Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter, zwei Beisitzern und Ehrenvorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.