Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.