Der Vorstand besteht aus fünf oder drei Vorstandsmitgliedern, darunter eine Schatzmeisterin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass der Vorstand zu Rechtsgeschäften, die einen Geschäftswert über 1.500,00 € haben, die Zustimmung der Mitgliederversammlung einholen muss. Die Zeichnungsberechtigung für das Vereinskonto liegt bei zwei Vorstandsmitgliedern (Schatzmeisterin und weiteres Vorstandsmitglied).