Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten, dem zweiten Vizepräsidenten, einem weiteren Präsidiumsmitglied, dem Vereinsarzt oder einem weiteren Präsidiumsmitglied. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei von ihnen jeweils gemeinsam vertreten.