Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Zur rechtsgeschäftlichen Verpflichtung des Vereins über einen Betrag von mehr als 100.000,- EURO oder einen längeren Zeitraum als ein Jahr bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.