| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand gemäß § 26 BGB ist die Ältestenschaft. Diese besteht aus drei bis acht Personen, darunter der Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Mitglied der Ältestenschaft oder einem Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Mitglied der Ältestenschaft vertreten.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 12.500 € ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich. |