Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftführer und ggf. weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende hat Alleinvertretungsbefugnis.