| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Anschaffungen von mehr als 25,- € verpflichtet ist, die Zustimmung der gesamten Vorstandschaft einzuholen. Bei Ausgaben über 50,- € entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. |