Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich allein vertreten durch den Vorsitzenden oder die stellvertretenden Vorsitzenden. Die Beisitzer sind nur zu zweit vertretungsberechtigt.