Der Vorstand besteht aus mindestens 5 höchstens 6 Mitgliedern, mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Pfarrer der Katholischen Kirchengemeinde Heilig Geist oder dem von ihm Beauftragten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von denen wenigstens einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende ist.