| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einer oder mehreren natürlichen Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Mitgliederversammlung kann allen oder einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und/oder sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. |