| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über
An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz und
Beteiligung an Gesellschaften. |