Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, den zwei Vizepräsidenten und dem zum Geschäftsführenden Vorstand bestellten Hauptgeschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit dem zum Geschäftsführenden Vorstand bestellten Hauptgeschäftsführer