Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern, darunter der geschäftsführende Vorsitzende, der Kassenführer, der Schriftführer (als stellvertretender geschäftsführender Vorsitzender) und weitere Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.