Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Präsidentin, der Vizepräsidentin und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Präsidentin oder die Vizepräsidentin jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.