| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 5000 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Aufsichtsbeirats hierzu schriftlich erteilt ist.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassenwartes und eines weiteren Vorstandsmitglieds. |