Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Protokollführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Ausgaben ab einer Höhe von mehr als 1/3 des Gesamthaushalts bedürfen eines Beschlusses der Mitglieder.