Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden für Kultur und Soziales, dem Schatzmeister-Finanzen, dem Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit und dem Vorstandsmitglied für Innere Angelegenheiten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.