Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Vize-Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein Vize-Vorsitzender.