Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei stellvertretenden Präsidenten und dem Schatzmeister.Die Zustimmung des Hauptaussschusses ist erforderlich für: Eingehen von außer- und überplanmäßigen Einzelverbindlichkeiten, die Euro 10.000,00 übersteigen; Grundstücksgeschäfte; Beteiligungen an Einrichtungen gemäß § 1, Ziffer 4 der Satzung; Zuwendungen an Lehr- und Forschungsinstitute; Vergabe von Stipendien und Forschungsaufträgen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.