Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein.
Über Konten des Vereins kann nur der Vorsitzende oder der Stellvertreter mit einem weiteren Vorstandsmitglied verfügen.