Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein.
Der stellvertretende Vorsitzende ist jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt